Grunderwerbsteuer-Rechner

Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg

Der Steuersatz beträgt 5,0 % und gilt seit 05.11.2011. Bei 300.000 € Kaufpreis entstehen 15.000 €, bei 500.000 € entstehen 25.000 € Grunderwerbsteuer.

Kaufpreis
Bundesland
Bewegliches InventarZum Beispiel separat bewertete Einbauküche oder Möbel
Die oft genannten 15 % sind nur eine praktische Erfahrungsregel, keine gesetzliche Obergrenze.
Familienverhältnis
Grunderwerbsteuer25.000 €Effektiv 5,00 % des Kaufpreises
Kaufpreis500.000 €
Bewegliches Inventar− 0 €
Bemessungsgrundlage500.000 €
Steuersatz Baden-Württemberg5,0 %

Fälligkeit: laut Steuerbescheid regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe.

Grundbuch: Nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eigentumsumschreibung aus.

Instandhaltungsrücklage: nicht von der Bemessungsgrundlage abziehbar.

Unverbindliche Schätzung — ersetzt weder Notar noch Finanzamt.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Der Steuersatz hängt vom Bundesland ab und liegt nach dem hier verwendeten Stand zwischen 3,5 % und 6,5 %. Maßgeblich ist grundsätzlich die Gegenleistung für den Grundstückserwerb.

Kann ich eine Einbauküche vom Kaufpreis abziehen?

Gesondert und realistisch bewertetes bewegliches Inventar kann die Bemessungsgrundlage mindern. Die häufig genannte Grenze von 15 % ist keine gesetzliche Obergrenze, sondern eine praktische Erfahrungsregel. Nachweise und Vertragsgestaltung sind entscheidend.

Was bedeutet die Freigrenze von 2.500 €?

Liegt die Bemessungsgrundlage höchstens bei 2.500 €, fällt keine Steuer an. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Wird sie überschritten, ist die gesamte Bemessungsgrundlage steuerpflichtig.

Sind Käufe zwischen Familienmitgliedern steuerfrei?

§ 3 GrEStG befreit unter anderem Erwerbe zwischen Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern sowie Erwerbe in gerader Linie. Andere Verwandtschaftsverhältnisse sind nicht automatisch befreit.

Kann ich die Instandhaltungsrücklage abziehen?

Nein. Nach der BFH-Rechtsprechung mindert der auf eine Eigentumswohnung entfallende Anteil an der Instandhaltungsrücklage die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung nicht.

Unverbindliche Schätzung — ersetzt weder Notar noch Finanzamt.

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